Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Teilnehmerinnen und Teilnehmer,
seit dem 24.11.2021 gilt in Baden-Württemberg die neue Alarmstufe II. Damit gelten aktuell folgende Regelungen für die Teilnahme an unseren vhs-Angeboten:
-Teilnahme weiterhin nur mit 2G-Nachweis (geimpft oder genesen) möglich (2G-Plus gilt nicht für vhs-Angebote, es ist also zusätzlich zum 2G-Nachweis kein weiterer Test nötig)
Der jeweilige Nachweis ist der Kursleitung bei Kursbeginn vorzulegen, ebenso wie ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass).
Ausgenommen davon sind:
⦁ Kinder bis einschließlich fünf Jahre sowie Schüler*innen der Grund- und weiterführenden Schulen, an Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) sowie an Berufsschulen
⦁ Kinder bis einschließlich 7 Jahre, die noch nicht eingeschult sind
Für folgende Personen/Angebote gilt ebenfalls eine Ausnahme von der 2G-Regelung, hier ist aber ein tagesaktueller Antigen-Schnelltest nötig:
⦁ Personen bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen und Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (ärztlicher Nachweis notwendig)
⦁ Prüfungen und Prüfungsvorbereitungen
⦁ arbeitsmarktpolitische Maßnahmen und sonstige berufliche Fort- und Weiterbildungen
⦁ Integrationskurse
Weiterhin besteht in allen Räumen und Flächen, die für die Öffentlichkeit oder den Publikumsverkehr bestimmt sind, eine Maskenpflicht (medizinische Maske oder FFP2 Maske). Bei Sportangeboten darf die Maske am Platz abgenommen werden.
Ein Mindestabstand von 1,50 m ist in allen Bereichen einzuhalten.
Es gelten weiterhin die allgemeinen Hygieneregeln und das jeweilige Hygienekonzept Ihrer vhs vor Ort.
Wir wünschen Ihnen allen weiterhin Kraft, Zuversicht und vor allem Gesundheit!