Eine vorherige Anmeldung zu allen Kursen ist notwendig (online, per Mail, telefonisch, persönlich in den jeweiligen Gemeinden). Mit der Anmeldung und der Annahme durch die Volkshochschule kommt der Geschäftsvertrag mit Anerkennung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande. Die Kursgebühr wird mit der Anmeldung zur Zahlung fällig. Teilnehmer/innen, die nicht zum Kurs erscheinen, wird die volle Kursgebühr berechnet, ebenso wie Teilnehmer/innenn, die den Kurs vorzeitig abbrechen.
Eine telefonische oder schriftliche Bestätigung der Anmeldung erfolgt nicht. Nur bei Kursausfall werden die Teilnehmer/innen benachrichtigt.
Empfänger/innen von Arbeitslosengeld II/Bürgergeld sowie Schwerbeschädigte ab 50% erhalten bei Vorlage einer Bescheinigung eine Ermäßigung in Höhe von 20%. Der amtliche Ausweis muss bei der Anmeldung vorgelegt werden. Ermäßigung kann nur bei Volkshochschulkursen gewährt werden; bei Kursen mit Kooperationspartner nicht. Bei Reisen, Tagesfahrten und Wanderungen sind keine Ermäßigungen möglich. In begründeten Fällen können auf schriftlichen Antrag hin weitere Ermäßigungen gewährt werden. Hierzu bitten wir um Rücksprache mit der Geschäftsstelle.
Die Volkshochschule kann wegen mangelnder Beteiligung oder Ausfall des Dozenten/der Dozentin vom Vertrag zurücktreten. Die Mindestteilnehmerzahl aller Kurse ist in der Regel 5. Angemeldete Teilnehmer/innen werden davon in Kenntnis gesetzt. Gebühren werden keine erhoben.
Eine Abmeldung durch den Teilnehmer/die Teilnehmerin ist bis 1 Woche vor Kursbeginn kostenlos möglich. Die Abmeldung muss bei der Volkshochschule (nicht beim Dozenten/der Dozentin) nachweislich eingegangen sein. Bei verspätetem Rücktritt ist die Kursgebühr in voller Höhe fällig. Es besteht die Möglichkeit nach Rücksprache mit der Geschäftsstelle eine Ersatzperson zu benennen.
Eine Rückzahlung der Kursgebühr kann nur erfolgen, wenn der Kurs entfällt. Weitere Rückzahlungen (etwa bei Krankheit) sind ausgeschlossen. Bei sozialen Härtefällen oder besonderen Ereignissen bitten wir um Rücksprache.
Es besteht kein Anspruch auf Zulassung und Ableistung einer Prüfung.
Auf Wunsch wird eine Teilnahmebescheinigungen ausgestellt, wenn mindestens 80 % der Kursstunden besucht wurden und das Kursende nicht länger als ein Jahr zurückliegt.
Fotografieren und Bandmitschnitte in den Veranstaltungen sind nicht gestattet. Eventuell ausgeteiltes Lehrmaterial darf ohne Genehmigung der vhs auf keine Weise vervielfältigt werden.
Die Haftung der Volkshochschule, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Volkshochschule haftet nicht für Unfälle und sonstige Schäden auf dem Weg von und zur Lehrstätte. Sie übernimmt ferner keine Haftung für Diebstähle.
Studienreisen und Exkursionen, die einen Dritten als Veranstalter und Vertragspartner ausweisen, sind keine Veranstaltungen der Volkshochschule. Insoweit tritt die Volkshochschule nur als Vermittler auf.
Eltern/Erziehungsberechtigte haften für ihre Kinder.
Der Umfang der Leistungen der vhs ergibt sich aus der Kursbeschreibung des halbjährlich erscheinenden Programms. Änderungen jedweder Art bedürfen der Schriftform. Der Dozent/die Dozentin ist zur Änderung der Vertragsbedingungen und zur Abgabe von Zusagen nicht berechtigt.
Siehe hier.