29. Mai 2020

Corona-Krise

Liebe Teilnehmerinnen und Teilnehmer, liebe „vhs-g’ler“ sowie Freunde der Volkshochschule im Alb-Donau-Kreis,

Aufgrund der coronabedingten Einschränkungen entschieden wir grundsätzlich, das aktuelle vhs-g Sommersemester 2020 im Präsenzbetrieb zu beenden.

Nach den Pfingstferien haben wir einige attraktive Online-Angebote für unsere Teilnehmerinnen und Teilnehmer geplant: zwei Yoga-Angebote, einen QiGong Kurs, zwei Sprachkurse in Spanisch und ein kreatives Angebot. Sie können sich gerne ab sofort anmelden und finden das Angebot unter unseren Kurshighlights auf der ersten Seite unserer Homepage im unteren Bereich.

Einige Außenstellen und Mitgliedsgemeinden führen darüber hinaus weitere einzelne Veranstaltungen und Kurse durch. Diese erfahren Sie in den örtlichen Mitteilungsblättern Ihrer vhs vor Ort oder direkt bei den Anmeldestellen.

Die Mitarbeiterinnen der Geschäftsstelle sind weiterhin per Telefon und per E-Mail erreichbar.

Derzeit sind wir bereits an den Planungen für das Herbst-/Wintersemester 2020/2021 und wir gehen davon aus, dass wir Ihnen wieder ein attraktives Programm – hoffentlich ohne oder wenig coronabedingten Einschränkungen – anbieten können.

Wir freuen uns bereits heute auf Ihre Anmeldung und ein Wiedersehen in unseren Kursen.

Bleiben Sie gesund und passen Sie gut auf sich und die anderen auf!

Ihr vhs-g Team    Stand: 29.05.2020

Aktuelle Information für unsere Dozenten: 

Um durch die aktuelle Krise verursachte finanzielle Einbußen zu reduzieren, steht das Soforthilfeprogramm des Landes bereit. Die Soforthilfe beträgt für 3 Monate bis zu 9.000 EUR für antragsberechtigte Soloselbständige. Mit wenig Bürokratie kann der Antrag in einem vollelektronischen Prozess online gestellt werden.

Ablauf des Verfahrens

  • Antragsformulare sind beim Wirtschaftsministerium online abrufbar.
  • Die Einreichung der Anträge erfolgt als Upload auf der zentralen Landingpage der Kammerorganisation www.bw-soforthilfe.de. Diese werden dann an die zuständige Kammer zur Bearbeitung weitergeleitet.

Die IHKs und Handwerkskammern übernehmen die Plausibilitätsprüfung der Anträge und leiten diese zum finalen Entscheid und zur Auszahlung an die L-Bank weiter.

Die Corona-IHK Hotline 0731 173-333 ist für Fragen freigeschaltet. Allgemeine Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Wirtschaftsministeriums.

Bei allgemeinen Fragen zum Coronavirus verweisen wir auf die Internetseite des Robert Koch-Instituts. Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf der Seite der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.