Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Teilnehmerinnen und Teilnehmer,
folgende Regelungen gelten ab sofort für die Teilnahme an unseren vhs-Angeboten:
Als Voraussetzung gilt die Nachweispflicht 3G: geimpft, genesen oder getestet (Antigenschnelltest – 24 Stunden gültig oder PCR-Test, 48 Stunden gültig).
Der jeweilige Nachweis ist der Kursleitung bei Kursbeginn vorzulegen.
Ausgenommen davon sind:
⦁ Angebote im Freien
⦁ Prüfungen und Prüfungsvorbereitungen,
⦁ arbeitsmarktpolitische Maßnahmen und sonstige berufliche Fort- und Weiterbildungen
⦁ Integrationskurse
⦁ Kinder bis einschließlich fünf Jahre sowie Schüler*innen der Grund- und weiterführenden Schulen, an Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) sowie an Berufsschulen.
In allen Räumen und Flächen, die für die Öffentlichkeit oder den Publikumsverkehr bestimmt sind, besteht eine Maskenpflicht (medizinische Maske oder FFP2 Maske).
Ein Mindestabstand von 1,50 m ist in allen Bereichen einzuhalten. Es gelten weiterhin die allgemeinen Hygieneregeln und das jeweilige Hygienekonzept Ihrer vhs vor Ort.

Ihr vhs-g Team (Stand 04.09.2021)